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Erziehungsbeistandschaft

Nach § 30 SGB VIII

Sie richtet sich konkret an junge Menschen im Alter zwischen 6 und 21 Jahren. Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Krisen und Entwicklungsproblemen, die im Kontext der Familie, der Schule, des Freundeskreis oder der beruflichen Entwicklung auftreten. Unter Einbezug des sozialen Umfelds sowie der Eltern/ Familie, sollen die Kompetenzen und Ressourcen des jungen Menschen gefördert und Veränderungsprozesse ermöglicht werden. Im Sinne einer lebensweltorientierten Hilfe, ist auf die individuellen Bewältigungsstrategien zu berücksichtigen.